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Notbeleuchtung-Rechner

Berechnen Sie Fluchtweg-, Antipanik- und Arbeitsplatz-Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172. Leuchtenanzahl, Abstand und Batteriekapazität online berechnen.

Berechnung

Eingabewerte

Gesamtlänge des Fluchtweges

Nur bei eigenem Leuchtentyp

Höhe der Leuchte über Boden

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Was ist Notbeleuchtung?

Berechnen Sie Fluchtweg-, Antipanik- und Arbeitsplatz-Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172. Leuchtenanzahl, Abstand und Batteriekapazität online berechnen.

Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838

Die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) ist ein unverzichtbarer Bestandteil des baulichen Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Sie gewährleistet, dass Personen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Flucht- und Rettungswege sicher nutzen können.

Drei Arten der Sicherheitsbeleuchtung

ArtMindest-LuxGleichmäßigkeitNorm
Fluchtweg-Beleuchtung≥ 1 lx≤ 40:1DIN EN 1838, §4.1
Antipanik-Beleuchtung≥ 0,5 lx≤ 40:1DIN EN 1838, §4.2
Arbeitsplatz-Sicherheit≥ 15 lx≤ 10:1DIN EN 1838, §4.3

Einschaltverzögerung

StufeAnforderung
50% der Beleuchtungsstärke≤ 5 Sekunden
100% der Beleuchtungsstärke≤ 60 Sekunden
Gefährliche Maschinen≤ 0,5 Sekunden

Rettungszeichen-Erkennungsweite

Die maximale Erkennungsweite hängt von der Zeichenhöhe und Beleuchtungsart ab:

BeleuchtungsartFormel
Hinterleuchtetd = h × 200 (max. 30 m)
Beleuchtetd = h × 100 (max. 15 m)

Wobei d = Erkennungsweite, h = Zeichenhöhe.

Nennbetriebsdauer

DauerAnwendung
1 hStandard, Gebäude mit geringem Risiko
3 hErhöhtes Risiko, Versammlungsstätten
8 hBereitschaftsbetrieb, Dauerschaltung

Anwendungsbereiche

  • Fluchtweg-Beleuchtungsplanung
  • Sicherheitsbeleuchtung nach Arbeitsstättenverordnung
  • Notbeleuchtung in Versammlungsstätten
  • Antipanik-Beleuchtung in offenen Flächen
  • Arbeitsplatz-Sicherheitsbeleuchtung bei gefährlichen Maschinen
  • Batteriekapazität für Notbeleuchtungsanlagen
  • Abstandsberechnung für Notleuchten

Häufig gestellte Fragen

Nach DIN EN 1838 muss die Beleuchtungsstärke auf der Mittellinie eines Fluchtweges mindestens 1 Lux betragen, gemessen auf dem Boden. Die Gleichmäßigkeit darf 40:1 nicht überschreiten. Antipanik-Bereiche benötigen mindestens 0,5 Lux.

Sicherheitsbeleuchtung ist nach ASR A3.4/3 und jeweiliger Landesbauordnung vorgeschrieben in: Versammlungsstätten (> 200 Personen), Hochhäusern, Verkaufsstätten (> 2000 m²), Garagen (> 1000 m²), Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung und Rettungswegen ohne Tageslicht.

Einzelbatterieleuchten haben integrierte Akkus und sind unabhängig — einfach zu installieren, aber aufwendiger in der Wartung. Zentralbatterieanlagen (ZBA) versorgen alle Leuchten zentral — bessere Überwachung und geringerer Wartungsaufwand, aber höhere Installationskosten und Kabelführung.

Nach DIN EN 50172: täglich (visuelle Kontrolle der Betriebsanzeige), monatlich (Funktionsprüfung über kurze Überbrückungszeit), jährlich (Dauertest über die volle Nennbetriebsdauer, z.B. 1 oder 3 Stunden). Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.

Der maximale Abstand hängt von der Montagehöhe und dem Lichtstrom ab. Als Faustregel gilt: ca. 4 × Montagehöhe für Fluchtwege, max. 15 m. Bei Antipanik-Beleuchtung ca. 3 × Montagehöhe. An jeder Richtungsänderung und jedem Fluchtweganfang/-ende ist eine Leuchte erforderlich.

Bereitschaftsschaltung: Notleuchten sind im Normalbetrieb AUS und schalten bei Stromausfall EIN. Dauerschaltung: Notleuchten leuchten permanent (z.B. Rettungszeichen). In Versammlungsstätten ist für Rettungszeichen grundsätzlich Dauerschaltung vorgeschrieben.

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