DGUV V3 Prüffristen

Ermitteln Sie die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Mit Umgebungs- und Beanspruchungskorrektur.

DGUV Vorschrift 3 – Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen Bereich. Die Fristen sind Richtwerte, die durch Gefährdungsbeurteilung angepasst werden können.

Prüffristen für ortsfeste Anlagen

AnlagenartPrüffristBemerkung
Ortsfeste elektrische Anlagen4 JahreRegelturnus
Anlagen in Bereichen mit erhöhter Gefährdung1 JahrFeuergefährdete Betriebsstätten
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)6 MonateAuslösetest durch Prüftaste
Medizinisch genutzte Räume1-2 JahreJe nach Gruppierung

Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel

EinsatzbereichPrüffristBeispiele
Büro, Verwaltung24 MonatePC, Drucker, Kaffeemaschine
Lager, Hotel12 MonateStaubsauger, Leuchten
Werkstatt, Fertigung12 MonateElektrowerkzeuge, Maschinen
Baustelle3 MonateVerlängerungskabel, Handgeräte
Prüfanlagen6 MonateLötstationen, Messgeräte

Verkürzung der Fristen

FaktorAuswirkung
Hohe BeanspruchungFrist verkürzen
Feuchtigkeit, StaubFrist verkürzen
Ungeschulte BenutzerFrist verkürzen
Kritische AnwendungFrist verkürzen
Fehlerquote >2%Frist halbieren

Verlängerung der Fristen

VoraussetzungMaximal
Fehlerquote <2% über 4 Prüfzyklen+50%
Dokumentierte GefährdungsbeurteilungErforderlich
Statistische AuswertungErforderlich

Anwendungsbereiche

  • Prüfplanung für Unternehmen
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Fristenverwaltung für Betriebsmittel
  • Vorbereitung auf Berufsgenossenschaftsprüfung
  • Dokumentation für Arbeitssicherheit
  • E-Check Terminplanung

Häufig gestellte Fragen

Die DGUV V3 nennt Richtwerte, keine starren Vorschriften. Der Arbeitgeber muss die tatsächliche Frist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und dokumentieren. Die Richtwerte gelten als Stand der Technik und sollten nur begründet abgewichen werden.

Die Fehlerquote ist der Anteil der bei der Prüfung als mangelhaft festgestellten Geräte im Verhältnis zu allen geprüften Geräten. Beispiel: 4 von 100 Geräten defekt = 4% Fehlerquote. Bei >2% sollte die Frist halbiert werden, bei <2% über 4 Zyklen kann verlängert werden.

Die Prüfung nach DGUV V3 muss von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer EFK durchgeführt werden. Externe Prüfdienstleister sind ebenfalls zulässig.

Nein! Die DGUV Vorschrift 3 gilt nur für gewerbliche Bereiche (Arbeitsstätten). Private Haushalte unterliegen dieser Vorschrift nicht. Für Vermieter können aber andere Regelungen gelten (z.B. Verkehrssicherungspflicht).

Bei Arbeitsunfällen durch nicht geprüfte Geräte drohen: (1) Strafrecht (fahrlässige Körperverletzung), (2) Regress durch Berufsgenossenschaft, (3) Versicherungsausschluss (Geräteversicherung), (4) Bußgeld durch Gewerbeaufsicht. Die Dokumentation wird im Schadensfall geprüft.