DGUV V3 Prüffristen
Ermitteln Sie die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Mit Umgebungs- und Beanspruchungskorrektur.
DGUV Vorschrift 3 – Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen Bereich. Die Fristen sind Richtwerte, die durch Gefährdungsbeurteilung angepasst werden können.
Prüffristen für ortsfeste Anlagen
| Anlagenart | Prüffrist | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen | 4 Jahre | Regelturnus |
| Anlagen in Bereichen mit erhöhter Gefährdung | 1 Jahr | Feuergefährdete Betriebsstätten |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) | 6 Monate | Auslösetest durch Prüftaste |
| Medizinisch genutzte Räume | 1-2 Jahre | Je nach Gruppierung |
Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel
| Einsatzbereich | Prüffrist | Beispiele |
|---|---|---|
| Büro, Verwaltung | 24 Monate | PC, Drucker, Kaffeemaschine |
| Lager, Hotel | 12 Monate | Staubsauger, Leuchten |
| Werkstatt, Fertigung | 12 Monate | Elektrowerkzeuge, Maschinen |
| Baustelle | 3 Monate | Verlängerungskabel, Handgeräte |
| Prüfanlagen | 6 Monate | Lötstationen, Messgeräte |
Verkürzung der Fristen
| Faktor | Auswirkung |
|---|---|
| Hohe Beanspruchung | Frist verkürzen |
| Feuchtigkeit, Staub | Frist verkürzen |
| Ungeschulte Benutzer | Frist verkürzen |
| Kritische Anwendung | Frist verkürzen |
| Fehlerquote >2% | Frist halbieren |
Verlängerung der Fristen
| Voraussetzung | Maximal |
|---|---|
| Fehlerquote <2% über 4 Prüfzyklen | +50% |
| Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung | Erforderlich |
| Statistische Auswertung | Erforderlich |
Anwendungsbereiche
- Prüfplanung für Unternehmen
- Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
- Fristenverwaltung für Betriebsmittel
- Vorbereitung auf Berufsgenossenschaftsprüfung
- Dokumentation für Arbeitssicherheit
- E-Check Terminplanung
Häufig gestellte Fragen
Die DGUV V3 nennt Richtwerte, keine starren Vorschriften. Der Arbeitgeber muss die tatsächliche Frist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und dokumentieren. Die Richtwerte gelten als Stand der Technik und sollten nur begründet abgewichen werden.
Die Fehlerquote ist der Anteil der bei der Prüfung als mangelhaft festgestellten Geräte im Verhältnis zu allen geprüften Geräten. Beispiel: 4 von 100 Geräten defekt = 4% Fehlerquote. Bei >2% sollte die Frist halbiert werden, bei <2% über 4 Zyklen kann verlängert werden.
Die Prüfung nach DGUV V3 muss von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer EFK durchgeführt werden. Externe Prüfdienstleister sind ebenfalls zulässig.
Nein! Die DGUV Vorschrift 3 gilt nur für gewerbliche Bereiche (Arbeitsstätten). Private Haushalte unterliegen dieser Vorschrift nicht. Für Vermieter können aber andere Regelungen gelten (z.B. Verkehrssicherungspflicht).
Bei Arbeitsunfällen durch nicht geprüfte Geräte drohen: (1) Strafrecht (fahrlässige Körperverletzung), (2) Regress durch Berufsgenossenschaft, (3) Versicherungsausschluss (Geräteversicherung), (4) Bußgeld durch Gewerbeaufsicht. Die Dokumentation wird im Schadensfall geprüft.