Prüfprotokoll-Generator

Ermitteln Sie die erforderlichen Prüfungen für ein vollständiges Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600. Mit Checkliste und Dokumentationshilfe.

Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Die Erstprüfung einer elektrischen Anlage muss dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll ist der rechtlich relevante Nachweis für die normkonforme Installation.

Mindestprüfungen nach VDE 0100-600

Nr.PrüfungBeschreibung
1BesichtigungSichtprüfung auf normgerechte Ausführung
2Schutzleiter-DurchgangNiederohmige Messung ≥200 mA
3IsolationswiderstandMessung L-PE, L-N, L-L
4SELV/PELV-TrennungWenn vorhanden
5NetzinnenwiderstandAm Einspeisepunkt
6SchleifenimpedanzAlle Endstromkreise
7RCD-PrüfungAuslösezeit, Auslösestrom
8DrehfeldrichtungBei Drehstromanschlüssen
9FunktionsprüfungAlle Schutz- und Steuereinrichtungen

Besichtigung – Wichtige Prüfpunkte

KategoriePrüfpunkte
SchutzmaßnahmenÜberstromschutz, Fehlerschutz, Zusatzschutz
LeitungenQuerschnitt, Verlegeart, Biegradien
VerbindungenKlemmen, Zugentlastung, Isolierung
KennzeichnungStromkreise, Schutzleiter, Schilder
AbständeBrandabstände, Berührungsschutz
DokumentationSchaltpläne, Anlagendokumentation

Erforderliche Messungen nach Netzform

MessungTN-CTN-STN-C-STTIT
Schutzleiter-Durchgang
Isolationswiderstand
Schleifenimpedanz(✓)-
RCD-Prüfung(✓)(✓)(✓)(✓)
Erdungswiderstand---
Isolationsüberwachung----

Anwendungsbereiche

  • Erstprüfung Neuinstallation
  • Prüfung nach Änderung/Erweiterung
  • Abnahme durch Netzbetreiber
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Dokumentation für Bauherren
  • Rechtssichere Übergabe

Häufig gestellte Fragen

Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Üblicherweise prüft die Firma, die die Anlage errichtet hat, selbst. Bei größeren Anlagen oder auf Kundenwunsch kann ein unabhängiger Sachverständiger herangezogen werden. Prüfprotokolle müssen unterschrieben und mit dem Datum der Prüfung versehen sein.

Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für private Anlagen, aber 10 Jahre werden empfohlen (Verjährungsfrist für Gewährleistung). Bei gewerblichen Anlagen: Dokumentation so lange wie die Anlage in Betrieb ist + Aufbewahrungsfristen nach BetrSichV. Das Protokoll sollte der Anlage zugeordnet bleiben.

Die Besichtigung umfasst alle Prüfpunkte, die ohne Messung erkennbar sind: (1) Richtige Einbaulage von Geräten, (2) Kennzeichnung der Stromkreise, (3) Korrekter Querschnitt und Farbkodierung, (4) Zugentlastung an Leitungen, (5) Brandabstände zu brennbaren Materialien, (6) Berührungsschutz an Klemmen.

Im Protokoll dokumentieren: (1) Mangel beschreiben, (2) Ursache vermuten (wenn möglich), (3) Maßnahme vorschlagen. Die Anlage darf nicht in Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben ist. Nach Behebung: Teilprüfung (nur betroffener Stromkreis) und Nachtrag zum Protokoll.

Für die Schleifenimpedanz: Ja, jeder Endstromkreis muss am entferntesten Punkt gemessen werden. Für den Isolationswiderstand: Zunächst Gesamtmessung möglich. Erst bei zu niedrigem Wert einzelne Stromkreise messen. Für Schutzleiter-Durchgang: Jede zugängliche Verbindung zum PA-System stichprobenartig prüfen.