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VDE-NormenguidesFortgeschritten

CE-Kennzeichnung verstehen

Konformitätserklärung und CE-Zeichen – Anforderungen für elektrische Produkte und Anlagen.

12 Min. LesezeitAktualisiert: 06.02.2026

Einführung

Die CE-Kennzeichnung ist der "Reisepass" für Produkte im europäischen Binnenmarkt. Sie bestätigt, dass ein Produkt die grundlegenden Anforderungen aller relevanten EU-Richtlinien erfüllt.

Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen der CE-Kennzeichnung für elektrische Produkte und Schaltgerätekombinationen.

Was bedeutet CE?

CE Conformité Européenne

CE steht für Conformité Européenne (Europäische Konformität).

AspektBedeutung
Wer bringt anHersteller oder Bevollmächtigter
Was zeigt esKonformität mit EU-Richtlinien
Warum nötigVoraussetzung für Inverkehrbringen
Wo gültigEuropäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Relevante Richtlinien für Elektrotechnik

RichtlinieAnwendung
Niederspannungsrichtlinie (LVD)Elektrische Betriebsmittel 50-1000 V AC / 75-1500 V DC
EMV-RichtlinieElektromagnetische Verträglichkeit
MaschinenrichtlinieMaschinen mit elektrischem Antrieb
RoHS-RichtlinieBeschränkung gefährlicher Stoffe
Funkanlagenrichtlinie (RED)Funkgeräte, WLAN, Bluetooth

Konformitätsbewertungsverfahren

Für die meisten Elektrogeräte

SchrittBeschreibung
1. Richtlinien identifizierenWelche gelten für mein Produkt?
2. Normen anwendenHarmonisierte Normen prüfen
3. Technische DokumentationUnterlagen erstellen
4. KonformitätsbewertungInterne Fertigungskontrolle
5. EU-KonformitätserklärungSchriftlich ausstellen
6. CE-KennzeichnungAuf Produkt anbringen

Für Schaltgerätekombinationen

Schaltschränke nach DIN EN 61439 sind Produkte, die CE benötigen:

NachweisInhalt
BauartnachweisKonstruktion erfüllt Norm
StücknachweisJede SK einzeln geprüft
KonformitätserklärungVom Hersteller ausgestellt

EU-Konformitätserklärung

Pflichtangaben

AngabeBeispiel
HerstellerName, Anschrift
ProduktbezeichnungSchaltgerätekombination Typ XY
Richtlinien2014/35/EU, 2014/30/EU
Angewandte NormenEN 61439-1, EN 61439-2
Datum und UnterschriftRechtsverbindlich
OrtAusstellungsort

Muster

Hiermit erklären wir, dass das Produkt [Bezeichnung] den Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), 2014/30/EU (EMV-Richtlinie).

Angewandte harmonisierte Normen: EN 61439-1:2011, EN 61439-2:2011

[Ort], [Datum] [Unterschrift], [Funktion]

Technische Dokumentation

Muss 10 Jahre nach letztem Inverkehrbringen aufbewahrt werden:

DokumentInhalt
BeschreibungAllgemeine Produktbeschreibung
KonstruktionsunterlagenSchaltpläne, Stücklisten
Angewandte NormenVollständige Auflistung
PrüfberichteBauart- und Stücknachweis
BetriebsanleitungSicherheitsrelevante Hinweise
RisikobeurteilungBei Maschinenrichtlinie

Verantwortlichkeiten

RolleVerantwortung
HerstellerCE-Konformität, Dokumentation
ImporteurPrüfung auf CE, Kennzeichnung
HändlerPlausibilitätsprüfung
AnlagenbauerCE für eigene SK

Schritt-für-Schritt

  1. 1Anwendbare EU-Richtlinien identifizieren
  2. 2Relevante harmonisierte Normen ermitteln
  3. 3Technische Dokumentation erstellen
  4. 4Konformitätsbewertung durchführen
  5. 5EU-Konformitätserklärung ausstellen
  6. 6CE-Kennzeichnung anbringen
  7. 7Dokumentation archivieren (10 Jahre)

Praktische Beispiele

1

CE für Unterverteilung

Aufgabe

Ein Elektrobetrieb baut eine Unterverteilung und liefert sie an den Kunden.

Lösung

  1. 1Richtlinien: LVD (2014/35/EU), EMV (2014/30/EU)
  2. 2Normen: DIN EN 61439-1, DIN EN 61439-2
  3. 3Bauartnachweis: Gehäuse/Sammelschiene vom Hersteller
  4. 4Stücknachweis: PE-Prüfung, Isolation, Funktion
  5. 5Konformitätserklärung ausstellen
  6. 6CE-Zeichen auf Typenschild

Normgerechte Unterverteilung mit CE-Kennzeichnung.

Normative Grundlagen

Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie (LVD)

Richtlinie 2014/30/EU: EMV-Richtlinie

Richtlinie 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie

DIN EN 61439: Schaltgerätekombinationen

Wichtige Festlegungen:

  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Anforderungen an Dokumentation
  • Aufbewahrungsfristen

Häufige Fehler vermeiden

  • ✗Keine Konformitätserklärung erstellt
  • ✗CE-Zeichen ohne Nachweis angebracht
  • ✗Fehlende oder veraltete Normenreferenz
  • ✗Dokumentation unvollständig
  • ✗Importeur prüft CE nicht
  • ✗Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten

Zusammenfassung

CE-Kennzeichnung – Zusammenfassung:

Voraussetzungen:

  • Konformität mit EU-Richtlinien
  • Technische Dokumentation
  • EU-Konformitätserklärung

Für Schaltschränke:

  • LVD + EMV-Richtlinie
  • DIN EN 61439 anwenden
  • Bauart- + Stücknachweis
  • CE + Konformitätserklärung

Aufbewahrung: 10 Jahre

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie als Elektrobetrieb einen Schaltschrank zusammenbauen und in Verkehr bringen (an Kunden übergeben), sind Sie der Hersteller im Sinne der EU-Richtlinien. Sie müssen die Konformität erklären und CE anbringen – auch wenn Sie nur Komponenten anderer Hersteller verbauen.

Nicht jedes Elektrogerät benötigt CE. Die Niederspannungsrichtlinie gilt nur für Geräte im Bereich 50-1000 V AC bzw. 75-1500 V DC. Kleinspannungsgeräte (SELV unter 50 V AC) fallen nicht unter die LVD, können aber unter andere Richtlinien fallen (z.B. EMV).

Produkte ohne erforderliche CE-Kennzeichnung dürfen im EWR nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Verstoß drohen: 1. Verkaufsverbot, 2. Rückruf, 3. Bußgelder, 4. Haftung bei Schäden. Marktüberwachungsbehörden kontrollieren stichprobenartig.

CE-KennzeichnungKonformitätserklärungNiederspannungsrichtlinieEMVEU-Richtlinie

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