Einführung
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und Anlagen innerhalb der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass elektrische und elektronische Geräte weder unzulässige elektromagnetische Störungen verursachen noch durch solche Störungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Die Richtlinie ersetzt die Vorgängerversion 2004/108/EG und ist seit dem 20. April 2016 vollständig anzuwenden. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt.
Für Elektrofachkräfte ist die EMV-Richtlinie relevant bei der Installation von Betriebsmitteln, der Errichtung ortsfester Anlagen und bei der Eigenentwicklung von Geräten.