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VDE-NormenguidesFortgeschritten

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

EU-Richtlinie für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel – Spannungsbereich, Schutzziele und Konformitätsverfahren.

8 Min. LesezeitAktualisiert: 09.02.2026

Einführung

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD – Low Voltage Directive) 2014/35/EU regelt die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel im Spannungsbereich von 50 bis 1.000 V Wechselspannung bzw. 75 bis 1.500 V Gleichspannung. Sie ist eine der wichtigsten EU-Harmonisierungsrichtlinien und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

Die Richtlinie verfolgt einen technologieneutralen Ansatz: Sie definiert Schutzziele (Sicherheit für Personen, Nutztiere und Sachen), überlässt die konkreten Anforderungen aber den harmonisierten Normen. Diese Flexibilität ermöglicht es, den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Seit dem 20. April 2016 ersetzt die aktuelle Fassung die Vorgängerrichtlinie 2006/95/EG.

Geltungsbereich

Spannungsbereiche

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
═══════════════════════════════════════

Wechselspannung (AC):    50 V ─────────── 1.000 V
Gleichspannung (DC):     75 V ─────────── 1.500 V

     ◄── Nicht erfasst ──► ◄── LVD gilt ──► ◄── Nicht erfasst ──►
     (Kleinspannung)         (Niederspannung)   (Hochspannung)
     z.B. USB, SELV          z.B. 230V, 400V    z.B. Mittelspannung
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Was fällt unter die LVD?

KategorieBeispiele
HaushaltsgeräteWaschmaschine, Herd, Staubsauger
WerkzeugeBohrmaschine, Kreissäge, Schweißgerät
BeleuchtungLeuchten, Vorschaltgeräte, LED-Treiber
IT-GeräteNetzteile, Server, USV
Kabel und LeitungenFertigkonfektionierte Leitungen
InstallationsmaterialSteckdosen, Schalter, Verteiler

Was fällt NICHT unter die LVD?

AusnahmeGrund / Alternative
Betriebsmittel < 50 V AC / < 75 V DCAußerhalb des Spannungsbereichs
Elektromedizinische GeräteMDR 2017/745
Betriebsmittel für explosionsfähige AtmosphärenATEX 2014/34/EU
Zähler und MessgeräteMID 2014/32/EU
HaushaltssteckvorrichtungenNationale Regelungen
FunkanlagenRED 2014/53/EU
Spezialfahrzeuge (Aufzüge, Bahnen)Eigene Richtlinien

Schutzziele

Grundlegende Anforderungen (Anhang I)

Die Schutzziele lassen sich in drei Bereiche gliedern:

1. PERSONEN
   ────────
   • Schutz gegen elektrischen Schlag
   • Schutz gegen thermische Gefahren
   • Schutz gegen mechanische Gefahren
   • Schutz gegen Strahlung

2. UMGEBUNG
   ────────
   • Keine Brandgefahr durch Überhitzung
   • Keine Gefahr durch Lichtbögen
   • Beständigkeit gegen äußere Einflüsse

3. GEBRAUCH
   ────────
   • Sichere bestimmungsgemäße Verwendung
   • Ausreichende Kennzeichnung
   • Verständliche Benutzerinformation
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Sicherheitsaspekte im Detail

SchutzbereichNormenbeispielAnforderung
Elektrischer SchlagEN 60335-1 Kap. 8Schutz auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch
IsolationEN 60664-1Kriech- und Luftstrecken
ErwärmungEN 60335-1 Kap. 11Max. Oberflächentemperaturen
Mechanische FestigkeitEN 60335-1 Kap. 21Sturz-, Stoß-, Vibrationsprüfung
FeuergefahrEN 60335-1 Kap. 30Glühdrahtprüfung, Brennbarkeit
SchutzartEN 60529 (IP-Code)Berührungs- und Fremdkörperschutz

Konformitätsverfahren

Interne Fertigungskontrolle (Modul A)

Hersteller ──► Technische Dokumentation erstellen
          │
          ├──► Risikobewertung durchführen
          │
          ├──► Harmonisierte Normen anwenden
          │         │
          │         └── Konformitätsvermutung!
          │
          ├──► EU-Konformitätserklärung ausstellen
          │
          ├──► CE-Kennzeichnung anbringen
          │
          └──► In Verkehr bringen

Keine Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich!
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Technische Dokumentation

InhaltBeschreibung
Allgemeine BeschreibungFunktionsweise, bestimmungsgemäße Verwendung
KonstruktionszeichnungenSchaltpläne, Stücklisten
RisikobewertungIdentifizierte Gefahren und Schutzmaßnahmen
NormenverzeichnisAngewandte harmonisierte / sonstige Normen
PrüfberichteMessergebnisse, Typprüfungen
BenutzerinformationBedienungsanleitung, Sicherheitshinweise

EU-Konformitätserklärung

Pflichtangaben:

  • Hersteller (Name, Adresse)
  • Identifizierung des Betriebsmittels (Typ, Charge, Seriennummer)
  • „Dieses Betriebsmittel entspricht den Bestimmungen der Richtlinie 2014/35/EU"
  • Verzeichnis der angewandten harmonisierten Normen
  • Datum, Ort, Unterschrift

Harmonisierte Normen

Wichtigste Produktnormen

ProduktbereichNormTitel
HaushaltsgeräteEN 60335-1Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch
IT-GeräteEN 62368-1Audio/Video, IT, Kommunikationstechnik
LeuchtenEN 60598-1Allgemeine Anforderungen an Leuchten
WerkzeugeEN 62841-1Handgeführte motorisch angetriebene Werkzeuge
SchaltanlagenEN 61439-1/2Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
TransformatorenEN 61558-1Sicherheitstransformatoren
KabelEN 50525Kabel und Leitungen (Niederspannung)

Normenhierarchie

Richtlinie 2014/35/EU
    │
    ├── Horizontale Normen (übergreifend)
    │   └── EN 60664-1 (Isolationskoordination)
    │
    ├── Generische Normen
    │   └── EN 61010-1 (Mess/Steuergeräte)
    │
    └── Produktspezifische Normen
        ├── EN 60335-1 (Haushaltsgeräte)
        ├── EN 62368-1 (IT)
        └── EN 60598-1 (Leuchten)

Produktnorm hat Vorrang vor generischer Norm!
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Abgrenzung zu anderen Richtlinien

Überschneidungen

RichtlinieAbgrenzung zur LVD
Maschinenrichtlinie 2006/42/EGMaschinen: Elektrische Gefahren durch MRL geregelt, LVD nicht anwendbar
EMV-Richtlinie 2014/30/EUErgänzend: LVD = Sicherheit, EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit
RED 2014/53/EUFunkanlagen: RED hat Vorrang, LVD nicht anwendbar
RoHS 2011/65/EUErgänzend: Stoffbeschränkungen zusätzlich zu LVD

Schritt-für-Schritt

  1. 1Prüfen, ob das Betriebsmittel in den Spannungsbereich (50-1000V AC / 75-1500V DC) fällt
  2. 2Prüfen, ob Ausschlüsse greifen (Medizin, ATEX, Funkanlagen)
  3. 3Anwendbare harmonisierte Produktnormen identifizieren
  4. 4Risikobewertung und Sicherheitsanalyse durchführen
  5. 5Konstruktion gemäß Normen und Schutzzielen
  6. 6Typprüfungen und Messungen durchführen lassen
  7. 7Technische Dokumentation zusammenstellen
  8. 8EU-Konformitätserklärung ausstellen und CE anbringen

Praktische Beispiele

1

LED-Leuchte für den Handel

Aufgabe

Eine LED-Leuchte (230V, 50W) soll als Serienprodukt auf dem EU-Markt verkauft werden. Welche Richtlinien und Normen sind anzuwenden?

Lösung

  1. 1Spannungsbereich: 230V AC → LVD 2014/35/EU anwendbar
  2. 2Produktnorm: EN 60598-1 (Leuchten, allgemein) + EN 60598-2-x (Part 2)
  3. 3LED-spezifisch: EN 62471 (Photobiologische Sicherheit)
  4. 4Zusätzlich: EMV-Richtlinie 2014/30/EU → EN 55015 (Emission)
  5. 5Zusätzlich: RoHS 2011/65/EU → Stoffbeschränkungen
  6. 6Zusätzlich: Ökodesign-VO (EU) 2019/2020 → Energieeffizienz
  7. 7Typprüfung: Isolationsprüfung, Erwärmung, Glühdrahtprüfung, IP-Schutz

CE-Kennzeichnung nach LVD + EMV + RoHS, Konformitätserklärung mit Bezug auf EN 60598 und EN 55015.

2

Schweißgerät-Eigenbau

Aufgabe

Ein Metallbaubetrieb baut ein Spezialschweißgerät (400V Drehstrom, 50A) für den Eigengebrauch. Gilt die LVD?

Lösung

  1. 1Spannungsbereich: 400V AC → grundsätzlich LVD
  2. 2Aber: Eigengebrauch ≠ Inverkehrbringen → LVD formal nicht anwendbar
  3. 3DENNOCH: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt!
  4. 4Arbeitgeber muss Sicherheit nach Stand der Technik gewährleisten
  5. 5Empfehlung: Freiwillige Anwendung von EN 60974-1 (Schweißgeräte)
  6. 6Mindestens: Sicherheitstechnische Bewertung durch befähigte Person
  7. 7Dokumentation: Aufbewahrung der technischen Unterlagen

LVD formal nicht anwendbar (kein Inverkehrbringen), aber BetrSichV erfordert Sicherheitsnachweis. Freiwillige Normenanwendung empfohlen.

Normative Grundlagen

Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie (LVD)

ProdSG (Produktsicherheitsgesetz): Nationale Umsetzung in Deutschland (1. ProdSV)

EN 60335-1: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch

EN 62368-1: Sicherheit von Audio/Video, IT und Kommunikationstechnik

EN 60598-1: Sicherheit von Leuchten

EN 61439-1/2: Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Aufbewahrungsfrist: Technische Dokumentation ist 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Betriebsmittels aufzubewahren.

Häufige Fehler vermeiden

  • ✗Maschinenrichtlinie und LVD gleichzeitig angewendet (LVD gilt nicht für Maschinen!)
  • ✗Keine Risikobewertung durchgeführt (bloße Normeneinhaltung genügt formal nicht)
  • ✗Veraltete Normenausgabe in der Konformitätserklärung referenziert
  • ✗Benutzerinformation unvollständig (fehlende Sicherheitshinweise in Landessprache)
  • ✗Importeur hat keine EU-Kontaktadresse auf dem Produkt angegeben

Zusammenfassung

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Kernpunkte:

Spannungsbereich:

  • AC: 50 – 1.000 V
  • DC: 75 – 1.500 V

Schutzziele:

  • Elektrischer Schlag, Wärme, Brand, Strahlung
  • Sichere bestimmungsgemäße Verwendung
  • Schutz bei vorhersehbarem Fehlgebrauch

Konformitätsverfahren:

  • Interne Fertigungskontrolle (Modul A)
  • Keine benannte Stelle erforderlich
  • Technische Dokumentation + DoC + CE

Abgrenzung:

  • Maschinen → Maschinenrichtlinie (nicht LVD!)
  • Funkanlagen → RED (nicht LVD!)
  • EMV → Ergänzend zur LVD

Häufig gestellte Fragen

Nein! Für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bzw. ab 2027: Maschinenverordnung 2023/1230) werden die elektrischen Gefahren über die Maschinenrichtlinie abgedeckt. Die LVD ist in diesem Fall ausdrücklich NICHT anwendbar (Art. 2 Abs. 2). Die relevante Norm für die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist die DIN EN 60204-1.

Nein, die Niederspannungsrichtlinie sieht ausschließlich die „Interne Fertigungskontrolle" (Modul A) vor. Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung vollständig in eigener Verantwortung durch – ohne Beteiligung einer benannten Stelle. Das macht die LVD vergleichsweise „einfach" in der Anwendung, legt aber die gesamte Verantwortung auf den Hersteller.

Ohne harmonisierte Norm entfällt die Konformitätsvermutung. Der Hersteller muss dann auf andere Weise nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen (Anhang I) der Richtlinie erfüllt sind – z.B. durch: Anwendung internationaler (IEC) oder nationaler Normen, eigene Risikobewertung und Prüfungen, oder Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle. In der Praxis existiert allerdings für fast alle Produktkategorien mindestens eine harmonisierte Norm.

Niederspannungsrichtlinie2014/35/EULVDCE-KennzeichnungKonformitätProduktsicherheit

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