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VDE-NormenguidesFortgeschritten

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Prüfpflichten

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher prüfen – Prüffristen, Prüfer-Qualifikation und Dokumentationspflichten nach DGUV V3.

12 Min. LesezeitAktualisiert: 09.02.2026

Einführung

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen.

Die Prüfpflicht umfasst sowohl ortsfeste Anlagen (Gebäudeinstallation, Schaltanlagen) als auch ortsveränderliche Betriebsmittel (Werkzeuge, Verlängerungskabel, Bürogeräte). Die Prüfungen dienen dem Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefahren.

Die konkreten Prüfverfahren sind in den DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte) und DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) beschrieben.

Begriffsdefinitionen

Ortsfeste Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen:
──────────────────────────────
• Gebäudeinstallation (Leitungen, Verteiler)
• Festverlegte Kabelanlagen
• Schaltanlagen und Transformatoren
• Festangeschlossene Maschinen
• Beleuchtungsanlagen
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Ortsveränderliche Betriebsmittel

KategorieBeispiele
Handgeführte ElektrowerkzeugeBohrmaschine, Winkelschleifer, Stichsäge
VerlängerungenKabeltrommel, Verlängerungskabel
BürogerätePC, Monitor, Drucker, Wasserkocher
Medizinische GeräteBesondere Prüfanforderungen!
LaborgeräteNetzgeräte, Oszilloskope

Ortsfeste Betriebsmittel

Fest angebrachte, aber nicht zur Gebäudeinstallation gehörende Geräte:

  • Durchlauferhitzer
  • Heizungsanlagen
  • Festmontierte Leuchten
  • Einbauherde

Prüffristen

Regelprüffristen nach DGUV Vorschrift 3

ArtErstprüfungWiederkehrende Prüfung
Ortsfeste AnlagenVor InbetriebnahmeAlle 4 Jahre
Ortsfeste BetriebsmittelVor InbetriebnahmeAlle 1 Jahr
Ortsveränderliche BetriebsmittelVor InbetriebnahmeAlle 6 Monate (Baustelle/Industrie) bis 24 Monate (Büro)

Empfohlene Prüffristen (ortsveränderlich)

EinsatzbereichFristBegründung
Baustelle (SK I)3 MonateHohe mechanische Beanspruchung
Industrie/Werkstatt6 MonateRaue Umgebung
Büro/Verwaltung (SK II)24 MonateGeringe Beanspruchung
Büro/Verwaltung (SK I)12 MonateSchutzklasse I → strenger
Labor6 MonateWechselnde Einsatzbedingungen

Gefährdungsbeurteilung

Die DGUV V3 erlaubt angepasste Fristen:

Gefährdungsbeurteilung
        │
        ├── Geringe Beanspruchung → Fristen verlängern
        │   (Büro, geringe Nutzung)
        │
        ├── Standard → Regelfristen
        │   (Normal, Tabellenwerte)
        │
        └── Hohe Beanspruchung → Fristen verkürzen
            (Baustelle, Feuchtigkeit, Staub)

WICHTIG: Die Anpassung muss dokumentiert und
begründet sein!
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Prüfumfang

Ortsveränderliche Betriebsmittel (nach VDE 0701-0702)

PrüfschrittMessungGrenzwert
1. SichtprüfungVisuellKeine Beschädigungen
2. SchutzleiterwiderstandR_PE≤ 0,3 Ω (Leitung ≤ 5m)
3. IsolationswiderstandR_iso≥ 1 MΩ (SK I), ≥ 2 MΩ (SK II)
4. SchutzleiterstromI_PE≤ 3,5 mA (Ersatzableitstrom)
5. BerührungsstromI_B≤ 0,5 mA
6. Funktionsprüfung–Bestimmungsgemäßer Betrieb

Ortsfeste Anlagen (nach VDE 0105-100 / VDE 0100-600)

PrüfschrittBeschreibung
SichtprüfungZustand der Anlage, Beschriftung, Zugänglichkeit
Niederohmige MessungDurchgängigkeit der Schutzleiter
IsolationswiderstandMindestens 1 MΩ (230V-Kreis)
SchleifenimpedanzAbschaltbedingung prüfen
RCD-PrüfungAuslösezeit und Auslösestrom
DrehfeldprüfungRichtige Phasenfolge

Prüfer-Qualifikation

Wer darf prüfen?

                    Prüfberechtigung
                         │
        ┌────────────────┼────────────────┐
        │                │                │
   Elektrofach-    Befähigte         Sachverständige
   kraft (EFK)     Person (bP)       (SGS/TÜV)
        │                │                │
   Ortsveränd.     Alle              Ortsfeste
   Geräte (SK I)   (nach TRBS)       Anlagen
                                     (Empfohlen)
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Befähigte Person nach TRBS 1203

Anforderungen:

  • Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung
  • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich
  • Kenntnis der relevanten Normen
  • Regelmäßige Fortbildung

Dokumentation

Pflichtinhalte Prüfprotokoll

AngabeBeispiel
Prüfdatum09.02.2026
PrüferMax Mustermann, EFK
PrüfgerätFluke 6500-2 (Kal.: 2026-01)
PrüflingBohrmaschine Bosch GBH 2-26
InventarnummerBM-2024-0042
MesswerteR_PE = 0,12 Ω, R_iso = 45 MΩ
ErgebnisBestanden / Nicht bestanden
Nächste Prüfung09.08.2026

Schritt-für-Schritt

  1. 1Bestandsaufnahme aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
  2. 2Gefährdungsbeurteilung durchführen (Einsatzort, Beanspruchung)
  3. 3Prüffristen festlegen und dokumentieren
  4. 4Prüfberechtigte Person bestimmen (EFK oder befähigte Person)
  5. 5Prüfgeräte bereitstellen (kalibriert nach VDE 0413)
  6. 6Prüfung durchführen: Sichtprüfung → Messung → Funktionsprüfung
  7. 7Prüfprotokoll erstellen und archivieren
  8. 8Prüfplakette anbringen, nächsten Prüftermin vermerken

Praktische Beispiele

1

Bürogebäude – Geräteprüfung organisieren

Aufgabe

Ein Bürogebäude mit 80 Arbeitsplätzen hat ca. 400 ortsveränderliche Betriebsmittel. Die Prüfung nach DGUV V3 soll organisiert werden.

Lösung

  1. 1Bestandsaufnahme: 400 Geräte erfassen (Inventarliste)
  2. 2Klassifizierung: ~350 SK II (PC, Monitor) + ~50 SK I (Wasserkocher, Kaffeemaschine)
  3. 3Gefährdungsbeurteilung: Büroumgebung → geringe Beanspruchung
  4. 4Fristen: SK II → 24 Monate, SK I → 12 Monate
  5. 5Prüfer: Befähigte Person (intern oder externer Dienstleister)
  6. 6Aufwand: ca. 5-8 Min/Gerät → 400 × 7 Min ≈ 47 Stunden
  7. 7Dokumentation: Prüfsoftware oder Excel-Liste mit Messwerten

400 Geräte in ca. 6 Arbeitstagen geprüft, dokumentiert und mit Prüfplakette versehen.

2

Industriebetrieb – Ortsfeste Anlage prüfen

Aufgabe

Eine Produktionshalle mit 12 Unterverteilungen soll nach DGUV V3 wiederkehrend geprüft werden (letzte Prüfung vor 4 Jahren).

Lösung

  1. 1Sichtprüfung aller 12 UV: Zustand, Beschriftung, IP-Schutz
  2. 2Isolationsmessung: Alle Stromkreise einzeln (R_iso ≥ 1 MΩ)
  3. 3Schleifenimpedanz: Endstromkreise prüfen (Abschaltbedingung)
  4. 4RCD-Test: Alle FI-Schutzschalter (Auslösezeit ≤ 200 ms bei 30 mA)
  5. 5Schutzleiter: Durchgängigkeit prüfen (R_PE ≤ 1 Ω)
  6. 6Dokumentation je UV: Prüfprotokoll nach VDE 0100-600
  7. 7Mängel: Sofortmaßnahmen bei gefährlichen Mängeln!

Prüfbericht mit 12 Einzelprotokollen, Mängelliste und Empfehlung für nächste Prüfung in 4 Jahren.

Normative Grundlagen

DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung/Änderung und wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Geräte

DIN VDE 0100-600: Prüfungen ortsfester Anlagen

DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen

TRBS 1201: Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

TRBS 1203: Befähigte Person – Qualifikationsanforderungen

Hinweis: Die DGUV V3 hat Gesetzescharakter (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften). Verstöße können zu Bußgeldern und Regressforderungen führen.

Häufige Fehler vermeiden

  • ✗Prüffristen überschritten – bei Unfall haftet der Arbeitgeber
  • ✗Keine Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der Fristen erstellt
  • ✗Prüfprotokolle unvollständig (fehlende Messwerte, Prüfgerätedaten)
  • ✗Nicht-befähigte Personen mit der Prüfung beauftragt
  • ✗Defekte Geräte nach Prüfung nicht aus dem Verkehr gezogen

Zusammenfassung

DGUV Vorschrift 3 – Kernpunkte:

Prüfpflicht: Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Prüffristen (Richtwerte):

  • Ortsfeste Anlagen: 4 Jahre
  • Ortsfeste Betriebsmittel: 1 Jahr
  • Ortsveränderlich (Büro): 24 Monate (SK II)
  • Ortsveränderlich (Industrie): 6 Monate

Prüfumfang:

  • Sichtprüfung → Messung → Funktionsprüfung
  • R_PE ≤ 0,3 Ω, R_iso ≥ 1 MΩ

Prüfer: Befähigte Person nach TRBS 1203

Dokumentation: Prüfprotokoll mit Messwerten ist Pflicht!

Häufig gestellte Fragen

Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift mit Gesetzescharakter. Bei Verstößen drohen: Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, Regressforderungen bei Unfällen, Erhöhung der BG-Beiträge, und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen bei fahrlässiger Körperverletzung. Zudem kann die Betriebshaftpflichtversicherung die Leistung verweigern.

Die Prüfung darf von einer „befähigten Person" nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Das kann ein interner Mitarbeiter sein, wenn er: eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung hat, mindestens 1 Jahr Berufserfahrung mitbringt, zeitnah im Prüfbereich tätig ist und die relevanten Normen kennt. Ein externer Dienstleister ist nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll (z.B. für Neutralität, Haftungsverteilung, Kalibriernachweise).

Nein, eine reine Sichtprüfung genügt nicht. Die DGUV V3 verlangt eine vollständige Prüfung bestehend aus: 1. Sichtprüfung (Zustand, Beschriftung, mechanische Schäden), 2. Messung (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom), 3. Funktionsprüfung (bestimmungsgemäßer Betrieb). Alle drei Schritte müssen dokumentiert werden. Ausnahme: Zwischen den regulären Prüfungen sind ergänzende Sichtprüfungen durch die Nutzer sinnvoll (z.B. Kabelcheck vor Benutzung).

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