Einführung
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen.
Die Prüfpflicht umfasst sowohl ortsfeste Anlagen (Gebäudeinstallation, Schaltanlagen) als auch ortsveränderliche Betriebsmittel (Werkzeuge, Verlängerungskabel, Bürogeräte). Die Prüfungen dienen dem Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefahren.
Die konkreten Prüfverfahren sind in den DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte) und DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) beschrieben.